Onlineinhalte EU-Staaten einigen sich auf Urheberrechtsreform
Onlinefirmen müssen ihre Inhalte wohl in Zukunft daraufhin überprüfen, ob gegen Urheberrechte verstoßen worden ist. Die EU-Staaten verständigten sich nun auf einen Kompromiss. Ausgenommen sind Kleinunternehmen.
Online-Plattformen wie YouTube sollen Kunst- und Medienschaffende für ihre Inhalte besser vergüten. Zudem sollen sie Inhalte entfernen, für die von den Urhebern keine Lizenz erteilt wurden. Deutschland und Frankreich konnten sich bis vor wenigen Tagen nicht auf Regelungen hierzu einigen.
Deutschland wollte erreichen, dass Kleinunternehmen und Start-ups von der Pflicht ausgenommen werden, bei ihnen bereitgestellte Inhalte zu filtern. Dies lehnte Frankreich ab. Erst am Dienstag konnten sich die Länder auf einen Kompromiss einigen. Nun haben die EU-Mitgliedstaaten den Kompromiss zwischen Deutschland und Frankreich gebilligt.
Demnach müssen Firmen für Ausnahmen drei Kriterien erfüllen, um Inhalte nicht zu filtern:
- Sie müssen jünger als drei Jahre sein,
- ihr Umsatz muss weniger als zehn Millionen Euro betragen
- und die Nutzerzahl muss unter fünf Millionen pro Monat liegen.
Unternehmen, die über diesen Schwellen liegen, müssen hochgeladene Inhalte nach von den Lizenzinhabern bereitgestellten Listen filtern und verhindern, dass nicht genehmigte Werke wieder auf ihrer Plattform erscheinen.
Der für den Digitalbereich zuständige Vize-Kommissionspräsident Andrus Ansip zeigte sich nach der Einigung zufrieden, dass die EU-Staaten beim Urheberrecht wieder "eine gemeinsame Stimme" gefunden hätten. Er hoffe nun auf eine "endgültige Einigung" in der kommenden Woche, twitterte Ansip.
Nach der Einigung der EU-Länder sollen Anfang nächster Woche Verhandlungen mit dem Europaparlament und der EU-Kommission beginnen.
Europäische Medien-, Journalisten- und Verlegerverbände hatten sich Ende Januar in einem Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den französischen Präsidenten Emmanuel Macron gewandt und gefordert, die Blockade zu überwinden.
kha/AFP